Diese Gräber werden immer wieder schön mit Blumen, Gestecken und Kerzen geschmückt, aber das ist laut Friedhofsordnung ganzjährig nicht erlaubt!
Der Kirchenvorstand hat nun beschlossen, dass die Zeit vom 1. November bis zum 31. März von dieser Regelung ausgenommen ist, um vor allem am Ewigkeitssonntag ein würdevolles Gedenken zu ermöglichen.
In der Zeit vom 01. April bis zum 31. Oktober müssen die Gräber frei von Blumenschmuck und Gegenständen bleiben, damit hier ohne Aufwand der Rasen gemäht werden kann.
Bitte beachten Sie diese Regelung, ansonsten werden Blumen, Gestecke und Kerzen entsorgt!
Das wäre doch schade.
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01.04.2019
Kategorie: Gemeinde
